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   OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23   

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https://dejure.org/2023,17986
OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23 (https://dejure.org/2023,17986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2023 - 3 Ws 113/23 (https://dejure.org/2023,17986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - 3 Ws 113/23 (https://dejure.org/2023,17986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 67d Abs. 3 EGStGB Art. 316 Abs. 2 S. 2 ThUG § 1
    Sicherungsverwahrung, Altfall, Fortdauer, Erledigung, psychische Störung, Persönlichkeits-störung, Persönlichkeitsakzentuierung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherungsverwahrung; Altfall; Fortdauer; Erledigung; psychische Störung; Persönlichkeitsstörung; Persönlichkeitsakzentuierung

  • rechtsportal.de

    Sicherungsverwahrung; Altfall; Fortdauer; Erledigung; psychische Störung; Persönlichkeitsstörung; Persönlichkeitsakzentuierung

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 1 StVK 86/22
  • OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Sie entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner dem Gesetz zu Grunde liegenden Entscheidung vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2333/08 u. a., juris), "fortwährend, also dauerhaft, zu versuchen, den Untergebrachten (doch) zu einer Inanspruchnahme solcher Angebote zu motivieren".
  • EGMR, 02.02.2017 - 10211/12

    Sexualstraftäter scheitert mit Beschwerde gegen nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat anerkannt, dass eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung in Fällen einer hinreichend schwerwiegenden dissozialen Persönlichkeitsstörung mit Art. 5 Abs. 1 e EMRK vereinbar ist (EGMR, Urteil vom 6. Juli 2017 - 79457/13; Urteil vom 2. Februar 2017 - 10211/12, juris; Urteil vom 6. Oktober 2016 - 55594/13, juris).
  • EGMR, 07.01.2016 - 23279/14

    Therapieunterbringung (Sicherungsverwahrung) bei schwerer psychischer Störung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Denn ob eine solche bloße Persönlichkeitsakzentuierung die notwendige medizinische Behandlungs- oder Therapiebedürftigkeit i.S.d. Rechtsprechung des EGMR aufweisen (vgl. dazu EGMR NJW 2017, 1007, 1009, dort zu einem behandlungsbedürftigen sexuellen Sadismus) bzw. die vom BVerfG (s.o.) geforderte objektive Beeinträchtigung der Lebensführung mit sich bringen würde, erscheint nicht ohne Weiteres klar (vgl. auch: EGMR, Entscheidung vom 28.11.2013, Beschwerde-Nr. 7345/12 - juris, dort Rdn. 87 f., Schöch JR 2012, 173, 175).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Entscheidend ist in den Fällen einer dissozialen oder antisozialen Persönlichkeitsstörung der Grad der objektiven Beeinträchtigung der Lebensführung in sozialer und ethischer Hinsicht, der anhand des gesamten - auch des strafrechtlich relevanten - Verhaltens des Betroffenen zu bestimmen sei (BT-Drucks. 17/9874, S. 31; ebenso die Gesetzesbegründung zum ThUG, BT-Drucks. 17/3403, S. 53 und BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11, juris).
  • EGMR, 28.11.2013 - 7345/12

    GLIEN v. GERMANY

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Denn ob eine solche bloße Persönlichkeitsakzentuierung die notwendige medizinische Behandlungs- oder Therapiebedürftigkeit i.S.d. Rechtsprechung des EGMR aufweisen (vgl. dazu EGMR NJW 2017, 1007, 1009, dort zu einem behandlungsbedürftigen sexuellen Sadismus) bzw. die vom BVerfG (s.o.) geforderte objektive Beeinträchtigung der Lebensführung mit sich bringen würde, erscheint nicht ohne Weiteres klar (vgl. auch: EGMR, Entscheidung vom 28.11.2013, Beschwerde-Nr. 7345/12 - juris, dort Rdn. 87 f., Schöch JR 2012, 173, 175).
  • BVerfG, 13.03.2023 - 2 BvR 829/21

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Die rechtliche Beurteilung der von den Sachverständigen ermittelten medizinischen oder psychologischen Tatsachen obliegt allein den Gerichten (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2023 - 2 BvR 829/21 -, juris).
  • OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei dissozialer Persönlichkeitsstörung und

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Seine Lebensführung ist durch die bei ihm festzustellende dissoziale Persönlichkeitsstörung nicht nur erheblich objektiv beeinträchtigt, sondern geradezu dominiert worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 Ws 473/18 -, juris).
  • EGMR, 06.10.2016 - 55594/13

    W.P. v. GERMANY

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat anerkannt, dass eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung in Fällen einer hinreichend schwerwiegenden dissozialen Persönlichkeitsstörung mit Art. 5 Abs. 1 e EMRK vereinbar ist (EGMR, Urteil vom 6. Juli 2017 - 79457/13; Urteil vom 2. Februar 2017 - 10211/12, juris; Urteil vom 6. Oktober 2016 - 55594/13, juris).
  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 21/17

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Versuche, eine grundsätzliche Behandlungsmotivation überhaupt herzustellen, sind demgemäß gesetzlich vorgesehen und können, wenn ein Betroffener kategorisch, also unabhängig von etwaigen Erwägungen zu Qualität bzw. Geeignetheit der Angebote, die Mitwirkung an jeglichen therapeutischen Maßnahmen und Behandlungsangeboten ablehnt, als ein § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB entsprechendes Angebot angesehen werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juli 2017 - III-1 Vollz (Ws) 21/17 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2017 - 2 Ws 339/16

    Behandlungsangebot in der Sicherungsverwahrung: Notwendige Prüfung des kognitiven

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23
    Es steht grundsätzlich nicht im Belieben des Verurteilten, durch die Verweigerung seiner Mitwirkung die Betreuung durch einen ihm genehmen Therapeuten zu erzwingen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2017 - 2 Ws 339/16 -, juris).
  • EGMR, 06.07.2017 - 79457/13

    BECHT v. GERMANY

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